Wohnungsbegehungen: Was und warum?

ETWA ALLE FÜNF JAHRE WIRD JEDE WOHNUNG DER GWG DURCH DAS BEWIRTSCHAFTUNGSTEAM BESICHTIGT. ZIEL DIESER WOHNUNGSBEGEHUNGEN IST ES, EINEN EINDRUCK VOM ZUSTAND DER SIEDLUNG UND DER EINZELNEN WOHNUNG ZU ERHALTEN.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Wohnungsbegehungen haben wir hier für Sie zusammengestellt: 

WARUM GIBT ES WOHNUNGSBEGEHUNGEN?
Bei der GWG bekommen Sie gute Wohnqualität zu einem angemessenen Preis. Möglich ist das, weil wir nicht gewinnorientiert arbeiten und unsere Erträge unter anderem in den sorgfältigen Unterhalt unserer Siedlungen investieren. Damit Ihr Zuhause in einem guten Zustand bleibt, schauen wir regelmässig in allen Siedlungen und Wohnungen vorbei. So können bei Bedarf nötige Handwerksarbeiten veranlasst werden – damit ihre Wohnung auch in Zukunft tipptopp aussieht und alles funktioniert, wie es soll. Ausserdem interessiert es uns, was Ihnen bei der GWG gefällt und was wir noch besser machen könnten.


WIE LÄUFT EINE WOHNUNGSBEGEHUNG AB?
Eine Wohnungsbegehung dauert etwa 10 Minuten. In dieser Zeit geht das Bewirtschaftungsteam gemeinsam mit Ihnen durch die Wohnung. Das heisst: Sie führen uns durch die einzelnen Räume. Bei dieser Gelegenheit können Sie uns mitteilen, wenn Sie Wände gestrichen haben möchten oder wenn Sie zum Beispiel froh wären um einen Haltegriff in der Dusche oder Badewanne. Natürlich sind wir auch gerne für Ihre Fragen da und nehmen weitere Anliegen auf.


WAS PASSIERT, WENN ETWAS KAPUTT IST ODER AUSGEBESSERT WERDEN MUSS?
Das Bewirtschaftungsteam trägt bei jeder Begehung die nötigen Reparaturen und Ausbesserungen in eine Liste ein. Anschliessend werden alle Listen einer Siedlung ausgewertet und Reparaturen und Ausbesserungen bei lokalen Handwerksbetrieben gesammelt in Auftrag gegeben. Die Handwerkerinnen und Handwerker melden sich anschliessend direkt bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren, so dass schnell wieder alles funktioniert und schön aussieht.



MUSS ICH WÄHREND EINER WOHNUNGSBEGEHUNG ANWESEND SEIN?
Nein, Sie müssen nicht anwesend sein. Wenn Sie verhindert sind, dürfen Sie gerne einen Schlüssel bei einer Nachbarin oder einem Nachbarn hinterlassen, oder ihn beim Hauswart, der Hauswartin oder woanders hinterlegen. Bitte schreiben Sie uns vor der Begehung ein Mail (vermietung@gwg.ch) oder rufen Sie uns an (052 245 13 60), wenn bei Ihnen in der Wohnung etwas kaputt ist, oder wenn Sie etwas ausgebessert haben möchten, bei der Begehung aber nicht dabei sein können.