Anteilscheine

Mit Abschluss des Mietvertrages bei der GWG zahlen die Mietenden Anteilscheinkapital in der Höhe von zwei bis drei Monatsmieten ein. Damit werden Sie Genossenschafterinnen und Genossenschafter der GWG und können an der Generalversammlung mitbestimmen. Ein Mietzinsdepot gibt es nicht. Bei Auszug aus der GWG wird das Anteilscheinkapital zurückerstattet. Die GWG ist berechtigt, offene Beträge mit dem Anteilscheinkapital zu verrechnen. Das Anteilscheinkapital wird nicht verzinst.