Solidaritätsfonds

Hauptzweck des Solidaritätsfonds ist die vorübergehende Entlastung von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Die Unterstützung erfolgt in Form von Mietzinsreduktionen oder zinslosen Darlehen. Sie kann gesprochen werden, wenn die Betroffenen durch Mietzinserhöhungen oder eine unverschuldete persönliche Situation in eine finanzielle Notlage geraten. Bei langfristigen finanziellen Engpässen wird ein Umzug in eine günstigere Wohnung angestrebt. Die Unterstützung der GWG ersetzt nicht die staatlichen Unterstützungsleistungen. Die genauen Bestimmungen sind im Reglement Solidaritätsfonds ersichtlich.