Fragen und Antworten

WIE GROSS IST MEINE CHANCE, FÜR EINE WOHNUNGSBESICHTIGUNG AUSGELOST ZU WERDEN?

Insgesamt haben über 12000 Personen den Wohnungsnewsletter abonniert. Im Durchschnitt interessieren sich rund 200 Haushalte für die Besichtigung einer GWG-Wohnung. Bei günstigen Wohnungen an attraktiver Lage sind es teilweise über 500 Haushalte.

Weil wir für jeden Besichtigungstermin separat auslosen, erhöhen Sie Ihre Chance, wenn Sie alle Besichtigungstermine ankreuzen – natürlich nur, sofern Sie dann auch kommen können.

WANN BEKOMME ICH BESCHEID, OB ICH AN DIE BESICHTIGUNG KOMMEN KANN ODER NICHT?

In der Regel findet die Auslosung innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Anmeldeschluss statt. Anschliessend benachrichtigen wir alle Teilnehmenden. Sie sollten also spätestens 2 Arbeitstage nach dem Anmeldeschluss eine Mail-Nachricht von uns erhalten. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, wenn Sie in Ihrem Maileingang keine Nachricht finden.

WIE WIRD AUSGELOST UND WAS PASSIERT MIT MEINEN DATEN?

Unser Computersystem lost unter allen Teilnehmenden per Zufallsgenerator aus, wer an die Wohnungsbesichtigung kommen kann. Spätestens einen Monat nach der Auslosung werden Ihre Daten wieder gelöscht. 

WIESO MÜSSEN PERSONEN, DIE BEREITS BEI DER GWG WOHNEN, NICHT AN DER AUSLOSUNG TEILNEHMEN?

Die GWG gehört den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern, die bei der GWG wohnen. Als Besitzerinnen und Besitzer können sie vereinfacht intern umziehen. Dabei achten wir auch auf eine passende Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnung. So unterstützen wir es zum Beispiel, wenn Paare nach dem Auszug ihrer Kinder in eine kleinere Wohnung ziehen. Paare, die frisch Nachwuchs bekommen, können in eine grössere Wohnung ziehen.

Durch interne Wechsel wird in der Regel eine andere Wohnung frei, für die sich dann wieder Haushalte interessieren können, die noch nicht bei der GWG wohnen.

WIE VIELE HAUSHALTE, DIE NICHT BEI DER GWG WOHNEN, KÖNNEN AN EINER BESICHTIGUNG TEILNEHMEN?

In der Regel steht mehr als die Hälfte der Besichtigungstermine für die Auslosung unter Haushalten, die noch nicht bei der GWG wohnen, zur Verfügung.

NÜTZT ES, WENN ICH BEI DER GWG ANRUFE ODER VORBEIKOMME?

Es interessieren sich sehr viele Menschen für eine Wohnung bei der GWG, einige davon sind in besonderen Situationen oder leben aktuell in schwierigen Wohnverhältnissen. Damit es für alle fair ist, vermieten wir alle Wohnungen über den Wohnungsnewsletter und die Webseite. Sie haben also keinen Vorteil, wenn Sie bei der GWG anrufen oder vorbeikommen.

Wenn Sie Fragen zu einer Wohnung oder zum Vermietungsablauf haben, sind wir selbstverständlich gerne für Sie da.

Bitte beachten Sie: Haushalte, die falsche Angaben machen, oder sich mehrfach für die gleiche Wohnungsbesichtigung eintragen, werden von der Auslosung ausgeschlossen.

WIE KANN ICH AN DER AUSLOSUNG TEILNEHMEN, WENN ICH KEINEN COMPUTER UND KEINE MAILADRESSE HABE?

Bitte rufen Sie uns an oder kommen Sie bei uns vorbei, wenn Sie nicht die technischen Möglichkeiten haben, um sich für die Verlosung anzumelden. Unser Empfangsteam füllt das Formular mit Ihnen aus und informiert Sie anschliessend über den Ausgang der Auslosung.

KANN ICH EINE WOHNUNG MIETEN, OHNE AN EINEN WOHNUNGSBESICHTIGUNGSTERMIN ZU KOMMEN?

Beim Wohnungsbesichtigungstermin bekommen Sie einen Eindruck von der Wohnung und wir von Ihnen.

Bitte kommen Sie daher persönlich zum Besichtigungstermin. Sie können sich nicht vertreten lassen.