Die GWG hilft und setzt Zeichen

FÜR DAS, WAS GERADE IN DER UKRAINE PASSIERT, IST ES SCHWIERIG, WORTE ZU FINDEN. KLAR IST: WIR WOLLEN DIE MENSCHEN IN DER UKRAINE UND DIE SCHUTZSUCHENDEN, DIE IN DIE SCHWEIZ KOMMEN, UNTERSTÜTZEN UND IHNEN UNSERE SOLIDARITÄT ZEIGEN.

Verschiedene Bewohnerinnen und Bewohner haben uns bereits angesprochen und gute Ideen eingebracht. Die grosse Hilfsbereitschaft freut uns sehr!

MASSNAHMEN DER GWG
• Die GWG wird Schutzsuchenden passende, freiwerdende GWG-Wohnungen zur Verfügung stellen. Dabei steht im Vordergrund, dass mehrere Erwachsene und Kinder in einer Wohnung untergebracht werden können. Vorübergehend könnten wir dazu auch Gemeinschaftsräume nutzen. Falls wir froh wären um eine temporäre Platzierung bei bestehenden GWG-Haushalten, werden wir uns melden. Eine langfristige Untermiete von Schutzsuchenden bei Haushalten der GWG erachten wir auch für die Betroffenen nicht als die beste Lösung.

• Die GWG organisiert mit Ihrer Unterstützung, dass die Wohnungen eingerichtet sind und die Schutzsuchenden mit allen nötigen persönlichen Gegenständen ausgestattet werden (Möbel, Pfannen, Besteck, Kleider, Spielsachen, Haarföhn, usw.).

• Die GWG stellt allen GWG-Haushalten, die möchten, Peace-Fahnen zum Aushängen an Fenstern und Balkonen zur Verfügung.

DAS KÖNNEN SIE TUN
• Helfen Sie uns, die Wohnungen einzurichten und die Schutzsuchenden mit allem Nötigen auszustatten. Dazu brauchen wir Möbel, Hausrat, Kleider, usw. Nähere Informationen folgen.

• Setzen Sie mit uns ein Zeichen gegen diesen sinnlosen Krieg und hängen Sie eine Peace-Fahne an einem Ort auf, der von möglichst vielen Passantinnen und Passanten gesehen wird. Informationen zur Lieferung der Fahnen durch die GWG folgen.

• Spenden Sie Geld. Es gibt viele Hilfsorganisationen, die explizit für die Betroffenen dieses Krieges Geld sammeln. Hier finden Sie schweizer Hilfswerke, bei denen Ihr Geld in vertrauenswürdigen Händen ist: www.zewo.ch/de/spenden-ukraine.

STANDORT VON SCHUTZRÄUMEN
Ausserdem wurden wir betreffend Standort von Schutzräumen angefragt. Für jede in der Schweiz wohnhafte Person gibt es Platz in einem Schutzraum. Gemäss Bundesamt für Bevölkerungsschutz ist eine Vorbereitung auf einen Aufenthalt in Schutzräumen aktuell nicht erforderlich. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zuweisungsplanung erfolgt, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Dazu wird es hoffentlich nie kommen.