Mietzinserhöhung ab 1. Februar 2024

WENN DER REFERENZZINSSATZ SINKT ODER STEIGT, PASST DIE GWG DIE NETTOMIETE AN. VOR 15 JAHREN GAB ES BEI DER GWG DIE LETZTE GENERELLE MIETZINSERHÖHUNG. SEIT DA WURDEN DIE NETTOMIETEN BEI DER GWG SCHRITT FÜR SCHRITT GESENKT. NUN KOMMT ES WIEDER ZU EINER MIETZINSERHÖHUNG.

Seit 2009 sind die Mieten bei der GWG um rund 20 Prozent gesunken. Eine Wohnung mit damals 1250 Franken Mietzins, kostet jetzt nur noch 1000 Franken. Bei anderen Vermieterinnen und Vermietern sind in diesem Zeitraum die Mieten gestiegen. Gemäss Bundesamt für Statistik sind die Mieten in der Schweiz um 15 Prozent höher als vor 15 Jahren. Das kommt auch daher, dass andere Vermie-terinnen und Vermieter bei Wiedervermietungen die Miete grundsätzlich erhöhen. Die GWG macht das nicht.

DER REFERENZZINSSATZ IST GESTIEGEN

Am 1. Juni 2023 ist der Referenzzinssatz von 1.25 auf 1.5 Prozent gestiegen. Der Referenzzinssatz ist, vereinfacht gesagt, der Durchschnittszins für alle Hypotheken in der Schweiz. In den vergangenen Monaten sind die Hypothekarzinsen gestiegen. Auch die GWG muss für Hypotheken, die sie neu abschliesst oder verlängert, deutlich höhere Zinsen bezahlen. Weil die Hypothekarzinsen gestiegen sind,
steigt mit etwas Verzögerung auch der Referenzzinssatz.

MIETZINSERHÖHUNG UM RUND 7 PROZENT

Die GWG erhöht deshalb die Nettomieten und berücksichtigt, wie bei den zahlreichen Mietzinssenkungen der letzten Jahre, gleichzeitig die aufgelaufene Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung. Die Nettomieten steigen damit um ca. 7 Prozent. Wenn Ihre Wohnungsmiete heute 1000 Franken pro Monat beträgt, bezahlen sie neu also 1070 Franken. Damit sind die Mieten bei der GWG wieder auf der Höhe der Nettomieten von 2014 und 2015. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass der Referenzzinssatz und die Mieten kurz- und mittelfristig weiter steigen.

ZEIT, SICH DARAUF EINZUSTELLEN

Die zahlreichen Mietzinssenkungen der letzten Jahre hat die GWG immer so rasch wie möglich durchgeführt. Darauf konnten Sie sich verlassen. Im Gegensatz dazu verzögert die GWG die kommende Mietzinserhöhung. Statt auf 1. Oktober 2023 gilt die Erhöhung erst per 1. Februar 2024. So bleibt Ihnen mehr Zeit, das Haushaltsbudget darauf auszurichten. Wir werden Ihnen die Erhöhung mit dem offiziellen Formular fristgerecht im September schicken.

DER SOLIDARITÄTSFONDS UNTERSTÜTZT

Wenn die kommende Erhöhung der Miete für Sie finanziell nicht tragbar ist, zögern Sie bitte nicht, die Geschäftsstelle zu kontaktieren. Gerne suchen wir mit Ihnen eine passende Lösung – zum Beispiel durch Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds oder durch den Umzug in eine günstigere GWG-Wohnung.