Mit dem Solidaritätsfonds kann die GWG Bewohnerinnen und Bewohner in schwierigen finanziellen Verhältnissen für eine bestimmte Zeit unterstützen. So zum Beispiel, wenn der Lohn wegen einer Mietzinserhöhung nicht mehr ausreicht oder wenn aus anderen unverschuldeten Gründen eine finanzielle Notlage besteht.
Die Unterstützung über den Solidaritätsfonds erfolgt normalerweise in Form von Mietzinsreduktionen oder zinslosen Darlehen. Die gesprochenen Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Nähere Informationen zum Solidaritätsfonds finden Sie hier.
Wichtig ist: Es werden nur Gelder gesprochen, wenn absehbar ist, dass die Betroffenen bald wieder selbständig zurechtkommen. Der Fonds ist kein Ersatz für staatliche Unterstützungsleistungen. Bei langfristigen finanziellen Engpässen wird ein Umzug in eine günstigere Wohnung angestrebt.
Diana Schnyder Wirth, Leiterin der Solidaritätsfondskommission, gibt Ihnen gerne Auskunft: 052 245 13 71, diana.schnyder@gwg.ch.