DIE ARCHITEKTUR DER SIEDLUNG VOGELSANG

In der neuen Genossenschaftssiedlung Vogelsang finden ab 2021 rund 280 Erwachsene und 100 Kinder ihr neues Zuhause – fünf Minuten mit dem Velo von der Winterthurer Altstadt entfernt, mit Blick auf den Brühlberg und nahe beim Eschenbergwald. Doch neben der Lage ist auch die Architektur aussergewöhnlich. Sie bildet die Grundlage für ein entspanntes, nachbarschaftliches Zusammenleben.

Die Promenade

Für den Neubau werden die heutigen Parkplätze entlang der Unteren Vogelsangstrasse aufgehoben und in beide Fahrtrichtungen Velostreifen angelegt. Etwas erhöht dazu erstreckt sich die von Bäumen gesäumte Promenade. Von hier aus erreicht man die Häuser, die Höfe sowie die ebenerdigen Velohallen, hinter welchen eine Tiefgarage entsteht.

 

Der Garten und die Höfe

Über dem Promenadengeschoss bilden fünfzehn in zwei Reihen aneinandergebaute Häuser acht verschieden grosse Höfe. Dahinter, Richtung Eschenberg, liegt ein abwechslungsreicher Garten mit verschiedenen Spiel- und Aussichtsplätzen, der direkt an die städtischen Pünten anschliesst. Verschiedene Wege verbinden Promenade, Höfe und Garten miteinander. Durch die Hanglage entstehen unterschiedliche Aussenräume: von der einladenden Promenade, über die grossen, begrünten Höfe, bis hin zum naturnahen Garten mit Obstwiesen.

 

Die Wohnungen

Rund um die Höfe befinden sich grosse Wohnungen für Familien. Im ersten Obergeschoss entstehen auch WG-Wohnungen. Unabhängig von der Zimmerzahl sind alle Wohnungen von mehreren Seiten belichtet und bieten Ausblick ins Grüne oder in die Weite. Zahlreiche Wohnungen verfügen über zwei private Aussenräume. Insgesamt bietet der neue Vogelsang 47 Wohnungen mit 2.5 Zimmern, 49 mit 3.5 Zimmern, 33 mit 4.5 Zimmern, 20 mit 5.5 Zimmern sowie 12 WG-Wohnungen.

 

Das Zusammenleben

Die Architektur der Siedlung bietet vielfältige Begegnungsmöglichkeiten, die ein lebendiges Zusammenleben ermöglichen. Rund um die beiden grössten Höfe richtet die GWG verschiedene Angebote ein, die das Leben einfacher machen und eine gute Nachbarschaft fördern.

 

Genossenschafterin oder Genossenschafter sein statt Mieter

Die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung werden durch Abschliessen des Mietvertrages Genossenschafter und Genossenschafterinnen der GWG. Die zu zeichnenden Anteilscheine werden, wie bei der GWG üblich, im Bereich von zwei bis drei Monatsmieten liegen. Die Mietzinse richten sich nach den effektiven Bau- und Finanzierungskosten und werden etwa ein Jahr vor Erstbezug kommuniziert.