Wenn zwei sich streiten, vermitteln die Dritten
Wie überall, wo Menschen zusammenleben, gibt es auch in den Siedlungen der GWG Meinungsverschiedenheiten. In den allermeisten Fällen lösen die Bewohner:innen solche kleinen Konflikte bei einem kurzen Treppenhausgespräch selber. Wenn es aber einmal nicht so schnell zu einer Lösung kommt, gibt es die Schlichtungskommission der GWG.
Die Schlichtungskommission besteht aus fünf unabhängigen Personen, welche nicht auf der GWG-Geschäftsstelle arbeiten. Sie werden von der Generalversammlung – also von den Genossenschafter:innen der GWG – gewählt. Thomas Schiess ist der Präsident der Kommission. Wir haben mit ihm über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Schlichtungskommission gesprochen.
Wie lang engagierst du dich schon bei der Schlichtungskommission und was ist dein Bezug zur GWG?
Ich bin nun seit drei Jahren dabei. Als Hans Brauchli letztes Jahr nach vielen Jahren mit grossem Engagement in der Schlichtungskommission zurücktrat, bin ich als Präsident nachgerutscht. Ich wohne mit meiner Familie seit 20 Jahren in der Siedlung Eisweiher der GWG und kenne die Genossenschaft gut.
In welchen Fällen macht es Sinn, die Schlichtungskommission beizuziehen und für was ist sie zuständig?
Wir sind zuständig, sobald nachbarschaftliche Konflikte entstehen, die nicht mehr selbständig gelöst werden können und bei welchen mindestens einer der Haushalte sich Lösungsunterstützung wünscht. Das können beispielsweise Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lärm, Gerüchen oder Abfall sein. Oder es gibt Probleme mit dem Verhalten in Waschküche oder Treppenhaus. Oft ist es dann so, dass die Kommunikation zwischen den Parteien nicht mehr möglich ist. Auf Wunsch von Bewohner:innen kommen dann wir als Schlichtungskommission zum Zug und beginnen mit einem Vermittlungsversuch. Meistens handelt es sich um zwischenmenschliche Angelegenheiten.
Wie läuft ein Fall typischerweise ab, sobald er bei euch reinkommt?
Ein:e Bewohner:in kontaktiert die Schlichtungskommission telefonisch oder per E-Mail. Je nach dem, wer von den Kommissionsmitgliedern das geeignetste Fachwissen für die jeweilige Problemstellung mitbringt und/oder gerade zeitliche Kapazität hat, nimmt sich dem aktuellen Fall an. Daraufhin findet eine erste Kontaktaufnahme statt. Der Sachverhalt wird geschildert und Erwartungen geklärt. Im weiteren Verlauf wird festgestellt werden, wer alles am Konflikt beteiligt ist. Wir erkundigen uns bei der Partei, die auf uns zugekommen ist, ob wir die Personen, mit denen sie im Konflikt steht, ebenfalls anhören und kontaktieren dürfen.
Es gibt auch Fälle, bei denen wir die antragsstellende Person ermutigen, den Kontakt zu den Nachbar:innen selbständig zu suchen. Es kommt vor, dass sich Sachen dann bereits ohne unser Zutun gelöst haben. In anderen Fällen ist es nicht so einfach und es kommt zu einem Schlichtungsgespräch, zu dem alle betroffenen Personen eingeladen werden. Diese Gespräche finden normalerweise auf der Geschäftsstelle der GWG, sozusagen auf neutralem Boden, statt. Jedoch weiterhin betreut durch die Kommissionsmitglieder. Es gibt auch Situationen, bei denen wir in die Siedlung gehen und einen Augenschein von der jeweiligen Situation vor Ort nehmen und/oder auf Wunsch einen Hausbesuch machen.
Kannst du einen Beispielfall beschreiben?
Eine klassische Angelegenheit ist zum Beispiel der Haushalt, der unter dem Lärm der Nachbar:innen in der darüberliegenden Wohnung leidet: In so einem Fall können wir vermitteln, dass die Personen in der oberen Wohnung sich an Ruhezeiten halten, Filzli an Türen/Stühle anbringen und nicht mit trittlauten Schuhen oberhalb der darunterliegenden Schlafzimmer herumlaufen. Es braucht oft nur kleine Bemühungen.
Was ist deiner Erfahrung nach der wichtigste Schritt, damit eine Einigung gelingt?
Entscheidend ist, dass sich alle Parteien gehört fühlen und die Möglichkeit haben, ihre Bedürfnisse und Erwartungen zu schildern. Ebenso wichtig ist es, dass Menschen erkennen, dass gegenseitige Beschuldigungen selten weiterführen – während aufmerksames Zuhören wesentlich zu einer Konfliktlösung beitragen kann. Oftmals sind Missverständnisse aufgrund mangelnder Kommunikation
vorhanden. Werden Personen zudem dafür sensibilisiert, wie die Lebenssituation ihrer Nachbar:innen aussieht, sind sie oft deutlich eher bereit, einander entgegenzukommen. Es braucht jedenfalls immer zwei Parteien, die kooperativ sind. Sind sie das, stehen die Chancen für eine Konfliktlösung gut.
Um welche Angelegenheit kümmert sich die Schlichtungskommission nicht?
Es gibt auch Fälle, in denen wir anraten, direkt die Polizei einzuschalten. Zum Beispiel wenn es sich um Straftaten handelt. Auch werden wir manchmal wegen Sachverhalten kontaktiert, welche das Mietverhältnis betreffen. Zum Beispiel, wenn einem Haushalt der Tumbler in der Waschküche zu laut ist. Dann verweisen wir an die GWG-Geschäftsstelle.
Was gefällt dir an der Arbeit für die Schlichtungskommission und woher kommt deine Motivation für diese Aufgabe?
Ich glaube daran, dass Menschen durch Gespräche wieder zueinander finden und so Konflikte lösen können. Wenn ich nach einem Kontaktabbruch wieder Kommunikation herstellen und so zu einer Lösung beitragen kann, freut mich das sehr.
Möchtest du den Bewohner:innen noch einen Ratschlag mitgeben?
Suchen Sie in Problemfällen, wenn für Sie irgendwie möglich, freundlich und ohne Vorwürfe das Gespräch mit Ihren Nachbar:innen. Es hilft, wenn man erklärt, wie es einem selber geht und was man für Bedürfnisse hat, anstatt der anderen Partei Vorwürfe zu machen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Schlichtungskommission keine Polizei ist. Sie verpetzt niemanden. Niemand muss befürchten, die Wohnung zu verlieren, wenn er oder sie sich an die Schlichtungskommission wendet.
Und übrigens: Alle Dienstleistungen der Schlichtungskommission sind für die GWG-Bewohner:innen völlig kostenlos.
